Arbeitsrecht

UNSER BÜRO

  • Austrasse 4
    Postfach 1127
    35630 Ehringshausen

  • Tel.: 06443/8310-0

  • Fax.: 06443/8310-22
  • kanzlei@raepb.de

K.-L. Büdenbender I Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sie haben völlig unverhofft eine Kündigung erhalten, der Arbeitgeber legt Ihnen eine Aufhebungsvereinbarung vor, Sie wurden gegen Ihren Willen versetzt oder Ihnen wurde der Lohn gekürzt. RA Büdenbender als Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen sehr gerne und schafft Lösungen.
Rufen Sie an, die Ersteinschätzung ist kostenlos.

RA Büdenbender vertritt und berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Dabei kommt Ihnen seine gesammelte jahrzehntelange Erfahrung durch die Vertretung auf beiden Seiten zugute.

Wichtig für Arbeitnehmer: Mit Zustellung der Kündigung läuft eine Frist von 3 Wochen, sollten Sie innerhalb dieser Frist nichts gegen die Kündigung unternehmen, wird diese rechtskräftig, auch wenn die Kündigung nicht rechtmäßig war. Unterschreiben Sie auch nicht voreilig Aufhebungsvereinbarungen, -verträge, sondern bedingen Sie sich eine Überlegungszeit aus, um mit RA Büdenbender Rücksprache nehmen zu und Fehler vermeiden zu können.

Wichtig für Arbeitgeber: keine voreiligen Kündigungen aus der Situation heraus. Lassen Sie sich vorher kurzfristig beraten.

RA Büdenbender als Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet Ihnen: Leistungen für den/die Arbeitnehmer/-in sowohl durch eine schnelle und kompetente Beratung als auch durch außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere

  • Abmahnung
  • Kündigung (fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung etc)
  • Lohnkürzung
  • Versetzung
  • Änderungskündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvertrag, Verhandlung mit dem Arbeitgeber
  • Mobbing
  • Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Urlaubsansprüche
  • Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit
  • Schwerbehindertenrecht
  • Prüfung und begleitende Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Prüfung, Bewertung und Verbesserung von Arbeitszeugnissen
  • Und vieles mehr

Leistungen für den/die Arbeitgeber/-in sowohl durch eine schnelle und kompetente Beratung als auch durch außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere

  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Prüfung der Voraussetzungen
  • Abmahnung von Arbeitnehmern
  • Aufhebungsvertrag, Vorbereitung und Ausführung
  • Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen
  • Abwehr von Lohn- und Gehaltsforderungen
  • Abwehr von Mobbingvorwürfen
  • Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Abfindungsverhandlungen

Arbeitsrecht als Teil der Zivilrechtsordnung regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Hierbei sollte die unternehmerische Freiheit einerseits und die Schutzbedürfnisse der Arbeitnehmer andererseits gegeneinander ausbalanciert werden.

Zitat:

Wenn Du im Recht bist, kannst Du Dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn Du im Unrecht bist, kannst Du Dir nicht leisten, sie zu verlieren.

Mahatma Gandhi