Unfall | Verkehrszivilrecht

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Verkehrszivilrecht | RA Büdenbender

Wer kennt es nicht?
Wie schnell ist ein Verkehrsunfall passiert und dann ist es besonders wichtig, gleich zu Beginn die Weichen richtig zu stellen. Ich helfe Ihnen dabei! Egal ob unverschuldet oder verschuldet, ich setzte Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung durch oder vertrete Sie auch bei selbstverschuldeten Unfällen gegen Ihre eigene Kaskoversicherung.

Hierbei übernehme ich für Sie sämtliche Korrespondenz in allen Bereichen (z.B. Versicherung, Polizei, Sachverständiger, Mietwagen, Abschleppunternehmen, Ärzte /Krankenhaus etc.). Egal ob Sie einen Unfall mit einem

  • Auto (PKW)
  • Motorrad
  • Lkw
  • eBike
  • eRoller
  • Fahrrad hatten und/oder
  • verletzt wurden oder sogar
  • ein naher Angehöriger im Straßenverkehr tödlich verletzt wurde
  • etc.

Ich helfe Ihnen mit meiner jahrzehntelangen Erfahrung, Ihre Ansprüche gegen die Gegenseite durchzusetzen, insbesondere bei den nachfolgenden Schadensersatzansprüchen (nur ein Auszug der möglichen Ansprüche):

  • Reparaturkosten
  • Totalschaden (zB. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert)
  • Sachverständigengebühren
  • Mietwagen
  • Nutzungsausfall
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • etc.

Ganz wichtig: Meldet sich die Versicherung der Gegenseite bei Ihnen telefonisch oder per E-Mail oder nimmt sonst Kontakt mit Ihnen auf: Treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Verweisen Sie die Versicherung einfach an mich als Ihren Rechtsanwalt!

Rufen Sie mich an! Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Außerdem muss die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten eines Anwalts zahlen, wenn Sie an dem Unfall keine Schuld trifft.
Und selbst wenn Sie eine Teilschuld an dem Verkehrsunfall trifft, stehe ich Ihnen zur Seite, die Kosten zu reduzieren. Auch in solchen Fällen ist es wichtig, schnell zu reagieren und vor Ort kein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.