ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT UND VERKEHRSSTRAFRECHT
Verkehrsrecht | RA Büdenbender
Das Verkehrsrecht unterteilt sich in Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht.
Gerade zu Beginn eines solchen Verfahrens oder der beschriebenen Situation ist die erste Beratung über das weitere Vorgehen sehr wichtig und oft sehr entscheidend für den Verlauf und Erfolg des Verfahrens!
Ihr Problem:
Im Verkehrsstrafrecht:
- eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (Trunkenheitsfahrt)
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
- ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Straßenverkehrsgefährdung),
- Nötigung, Beleidigung im Straßenverkehr
- Ihnen droht eine MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung),
- verbotenes Kraftfahrzeugrennen bzw. illegales Autorennen,
- fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr,
- fahrlässige Tötung im Straßenverkehr;
- Sie haben eine Vorladung/Anhörung, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl bekommen?
Im Ordnungswidrigkeitsrecht:
- zu schnell gefahren sein (geblitzt)
- falsch überholt,
- zu nah aufgefahren zu sein (Sicherheitsabstand),
- während der Fahrt ein Handy benutzt zu haben,
- einen Unfall schuldhaft verursacht/mitverursacht zu haben,
- eine rote Ampel überfahren zu haben (Rotlichtverstoß),
- es droht ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis,
- Ihr Punktekonto in Flensburg (Fahreignungsregister) ist (fast) voll, Wie lange bleiben Punkte stehen? Wie kann man Punkte abbauen? Ab wie vielen Punkten ist der Führerschein/die Fahrerlaubnis in Gefahr? Und was gilt in der Probezeit für Fahranfänger?
- Sie haben eine Vorladung/Anhörung, einen Bußgeldbescheid bekommen?
Ich helfe Ihnen in den oben aufgeführten Fällen sehr gerne und berate Sie mit meiner jahrzehntelangen Erfahrung, die Ersteinschätzung ist kostenfrei.