MIETRECHT
Mietrecht
Rechtsanwalt Büdenbender steht Ihnen sehr gerne kompetent zur Seite, um Ihre mietrechtlichen Ansprüche sowohl im Bereich der Wohnraummiete als auch der Gewerbemiete durchzusetzen.
Wie in jedem Dauerschuldverhältnis birgt auch das Mietverhältnis diverse Fallstricke, die durch immer neue gesetzliche Regelungen, wie zuletzt die Mietpreisbremse, weder einfacher noch überschaubarer geworden sind.
Vielfach kommt es auf die exakten Formulierungen und Klauseln im Mietvertrag an, ob Ansprüche bestehen bzw. wirksam ausgeschlossen sind. Viele ältere Mietverträge genügen heute nicht mehr den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wenn es etwa um die Verpflichtung zur Erbringung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter geht.
Wir vertreten und beraten Sie sowohl als Vermieter als auch als Mieter. Dabei kommt Ihnen unsere gesammelte jahrzehntelange Erfahrung aufgrund unserer Tätigkeiten in beiden Bereichen zugute.
Für Vermieter sind wir dabei insbesondere für folgende Themenfelder Ansprechpartner:
- Ausspruch von fristlosen Kündigungen z.B. wegen Zahlungsverzugs
- Ausspruch von fristgemäßen Kündigungen z.B. wegen Eigenbedarfs
- Abfassung von Mietverträgen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage
- Gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen gegen die Mieter sowie Zwangsvollstreckung
- Gerichtliche Geltendmachung von Räumungsansprüchen, Verwertung von gepfändetem Mobiliar
- Verhandlungen mit Mietern mit dem Ziel einer einvernehmlichen Aufhebung des Mietvertrages
- Abmahnung von Mietern bei Vertragsverstößen
- Geltendmachung von Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen nach der BetriebskostenVO
Im Bereich der Vertretung von Mietern sind wir u.a. tätig bei:
- Abwehr von Kündigungen
- Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
- Geltendmachung von Mietminderungsansprüchen (z.B. bei Schimmelbefall oder falschen Wohnflächenangaben)
- Überprüfung von Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen
- Abwehr unberechtigter Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren
- Prozessvertretung im Räumungsrechtsstreit vor dem Amtsgericht
Hierbei ist unserer Kanzlei immer daran gelegen, Ihre Rechte als Mieter bzw. als Vermieter zu wahren, Ihre berechtigten Forderungen nötigenfalls gerichtlich durchzusetzen und unklare Rechtslagen zu vermeiden und umsetzbaren, interessengerechten Regelungen zuzuführen