Grundstücks- und Erbrecht
Grundstücks- und Erbrecht
Wir beraten Sie gerne zu folgenden Punkten:
Erstellung von Kaufverträgen über Grundstücke (unbebaut oder bebaut), Eigentumswohnungen, Teilungserklärung, Grundschulden und Hypotheken beraten. Darüber hinaus erfolgen Beratungen hinsichtlich Erstellung von Eheverträgen, Testamenten, Erbverträgen, Vermächtnissen, Erb-Ausschlagung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten, Erbscheinsantrag.
Errichtung, Abfassung und Änderung letztwilliger Verfügungen: Testament, Berliner Testament, Erbvertrag
Nach dem Eintritt eines Erbfalls: Erbscheinsantrag, Erbausschlagung, Vermächtniserfüllung, Teilungsanordnung, Pflichtteilsansprüche
Selbstverständlich sind wir immer bemüht, schnellstmögliche Terminwünsche zu erfüllen.


