ERBRECHT
Erbrecht
Im Bereich des Erbrechtes bietet Ihnen RA und Notar a.D. Gerhard Pfaff als ausgewiesener Fachmann mit Fachanwaltsprüfung Erbrecht bei allen Fragen, die sich mit der Errichtung, Abfassung und Änderung letztwilliger Verfügungen (Testament, Berliner Testament, Erbvertrag) beschäftigen als auch in allen Fragen, die nach Eintritt eines Erbfalls (Erbscheinsantrag, Erbausschlagung, Vermächtniserfüllung, Teilungsanordnung, Pflichtteilsansprüche) zu klären sind, anwaltliche und notarielle Hilfe an.
Ziel ist es dabei, Fehler bei der Abfassung von Testamenten zu vermeiden, denn in kaum einem anderen Rechtsgebiet verbergen sich so viele juristische Fallstricke, hängen Anspruchsbegründungen an der einzelnen Wortwahl und können Ungenauigkeiten derartige finanzielle Auswirkungen haben wie im Erbrecht. Außerdem gilt es, die steuerrechtlichen Aspekte im Blick zu haben, um „böse“ Überraschungen für die Erben in Form eines Erbschaftssteuerbescheides zu vermeiden. Hierbei gibt es jedoch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die die erbrechtlichen Bestimmungen des BGB eröffnen, die zu Rechtssicherheit führen, die Ihren tatsächlichen Willen in einer letztwilligen Verfügung widerspiegeln und die Ihre Erben vor negativen Überraschungen schützen. Deshalb ist es unser Anliegen Ihnen hier mit unserer juristischen Erfahrung zur Seite zu stehen, damit ihr letzter Wille juristisch umsetzbar ist.
Aber auch nach Eintritt eines Erbfalls können wir Sie beraten und Ihnen helfen, Ihre Rechte als Erbe, als Miterbe, als Vermächtnisnehmer oder als Pflichtteilsberechtigter zu wahren und durchzusetzen. Die mit einer Erbschaft einhergehende Gesamtrechtsnachfolge wirft dabei eine Fülle von Fragen auf, z.B. was mit der Mietwohnung des/der Verstorbenen geschieht oder was aus dem Immobilien-eigentum/-miteigentum wird. Oftmals stellt sich auch die Frage, ob man nicht die gesetzliche Möglichkeit einer Erbausschlagung wählt, wenn der Nachlass überschuldet ist. Schließlich wirft der Bereich von Schenkungen, die vom Erblasser zu Lebzeiten gemacht wurden, vielfältige rechtliche Fragen auf, wenn es um ergänzende Ansprüche von Miterben geht oder um die Berechnung von Pflichtteilsansprüche derjenigen gesetzlichen Erben, die durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.
Beispielhaft seien hier die nachfolgenden Themenkomplexe genannt, bei denen wir mit anwaltlicher und mit notarieller Hilfe zur Seite stehen können:
- Beratung zur gesetzlichen Erbfolge
- Beratung zur Errichtung eines Testaments
- Beratung zur Abfassung/Errichtung/Änderung/Hinterlegung eines Testaments
- Berliner Testament
- Erbvertrag
- Umsetzung des testamentarischen Willen eines Erblassers
- Ausschlagung einer Erbschaft
- Berechnung/Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Erfüllung von Auflagen, Teilungsanordnungen, Vermächtnissen