Strafrecht

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K.-L. Büdenbender I Fachanwalt für Strafrecht

Sie sind Beschuldigter? Sagen Sie besser nichts!

Sie haben eine Vorladung der Polizei erhalten, die Steuerfahndung oder der Zoll stehen vor Ihrer Tür, Sie wurden von der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung geladen, haben eine Ladung zu einer Hauptverhandlung erhalten, dann rufen Sie schnellstens RA Büdenbender an, er berät Sie sehr gerne schnell und kompetent (Ersteinschätzung kostenlos, bei Eilbedürftigkeit selbstverständlich bereits telefonisch). Nur so können Sie Fehler in der sehr wichtigen Anfangssituation vermeiden.

Sie sind in einen Konflikt mit den Ermittlungsbehörden geraten? Dann beachten Sie das oberste Gebot in Strafsachen!

REDEN IST SILBER, SCHWEIGEN IST GOLD.

Holen Sie unbedingt vorher den Rat eines versierten Strafverteidigers oder Fachanwaltes für Strafrecht ein, bevor Sie sich unbedacht äußern.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Vorladung/Anhörung der Polizei gegen Sie als Beschuldigten/Beschuldigte
  • Haftbefehl
  • Festnahme
  • Durchsuchung
  • Anklageschrift
  • Strafbefehl
  • Urteil

Scheuen Sie sich nicht, Herrn Rechtsanwalt Büdenbender, Fachanwalt für Strafrecht telefonisch (kostenlose Erstberatung) zu kontaktieren, um einen ersten Rat einzuholen. Die meisten Fehler werden am Anfang eines Ermittlungsverfahrens gemacht. Denn in solchen Situationen befinden Sie sich in einem Ausnahmezustand, während die geschulten Ermittlungsbeamten Ihnen in dieser Situation haushoch überlegen sind und Ihre Ausnahmesituation oftmals ausnutzen. Aufgrund dessen ist es umso wichtiger, sofort fachlichen Rat einzuholen. Wenn Sie einer Straftat bezichtigt werden, haben Sie immer das Recht, zu schweigen. Das gleiche gilt übrigens für Ihre Angehörigen.

In Notfällen (zB. Festnahme, Verhaftung, Hausdurchsuchung, Wohnungsdurchsuchung) können Sie RA Büdenbender auch jederzeit über die strafrechtliche Notfallnummer anrufen.

RA Büdenbender verteidigt Sie vor allen Strafgerichten im gesamten Bundesgebiet. Er stellt sich schützend vor Sie und steht Ihnen nicht nur während des gesamten Strafverfahrens vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung, wenn erforderlich auch im Berufungs- und Revisionsverfahren zur Seite.

Denn:

Verteidigung ist Kampf.“
„Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.“

Zitat Prof. Dr. Hans Dahs senior