Familienrecht

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Gerhard Pfaff | Fachanwalt Familienrecht

Die grundgesetzlich geschützte Ehe und die Familie bilden die Keimzellen unserer Gesellschaft, doch in nicht wenigen Fällen ändern sich Lebensentwürfe, entstehen familiäre Konflikte, lebt man sich auseinander, findet neue Partner und kommt zwangläufig in eine Lage, in der Dinge neu geregelt werden müssen und gerade bei Trennungen die verschiedensten juristischen Fragen aufgeworfen werden, die sich mit der finanziellen Absicherung (Unterhalt), der künftigen Erziehung gemeinsamer Kinder (Sorgerecht, Besuchs-/Umgangsrecht) sowie mit der fairen Verteilung dessen, was während der Ehe erwirtschaftet wurde (Zugewinnausgleich) beschäftigen.

Oft verkannt werden die Möglichkeiten, sich mit einem güterrechtlichen Vertrag oder mit dem Abschluss einer notariellen Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarung außergerichtlich die wechselseitigen Interessen zu wahren und eine streitige Entscheidung durch das Familiengericht zu vermeiden.

Hierbei ist es Anliegen unserer Kanzlei, Möglichkeiten und Wege der Realisierung von Ansprüchen aufzuzeigen und gemeinsam mit unseren Mandanten/innen zu bestreiten, deren Interessen vor dem Familiengericht zu vertreten soweit erforderlich zu erstreiten und bereits im Vorfeld über die juristischen Auswirkungen aufzuklären und zu beraten.

Hierfür steht Ihnen Rechtsanwalt und Notar a.D. Gerhard Pfaff als Fachanwalt für Familienrecht als Ihr kompetenter Ansprechpartner zur Seite

  • Ehescheidung
  • Unterhalt bei Getrenntleben
  • Unterhalt für Geschiedene
  • Zugewinnausgleich
  • Hausratverteilung
  • Sorgerecht
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Geltendmachung von Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder

Außergerichtlich – Einstweiliger Rechtsschutz – Familiengerichtliches Verfahren

  • Sonstiger Verwandtenunterhalt
  • Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
  • Versorgungsausgleich
  • Gewaltschutz nach dem GewaltschutzG
  • Regelungen zu Besuchs-/Umgangskontakten