NOTAR a. D.
Gerhard Pfaff | Notar a. D.
Notar a. D. (Notar von 1985-Oktober 2022) Gerhard Pfaff berät sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine und sonstige Verbände.
Profitieren Sie von den außergewöhnlichen Erfahrungen und den besonderen Spezialisierungen von Gerhard Pfaff als Notar a. D. als Fachanwalt für Familienrecht und Fachkenntnissen im Erbrecht (mit Fachanwaltsprüfung Erbrecht).
Sie werden von Herrn Rechtsanwalt und Notar a.D. Pfaff bezüglich der Erstellung von Kaufverträgen über Grundstücke (unbebaut oder gebaut), Eigentumswohnungen, Teilungserklärung, Grundschulden und Hypotheken beraten. Darüber hinaus erfolgen Beratungen hinsichtlich der Erstellung von Eheverträgen, Testamenten, Erbverträgen, Vermächtnissen, Erb Ausschlagung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten, Erbscheinsanträge und der Gründung von Kapitalgesellschaften. Beurkundungen werden in Zusammenarbeit mit der Verwalterin des Notariats Pfaff durchgeführt. Selbstverständlich sind wir immer bemüht, schnellstmögliche Terminwünsche zu erfüllen.
Darüber hinaus gehören auch die Erstellung und Beurkundung von Eheverträgen, Testamenten, Erbverträgen, Vermächtnissen, Erbausschlagungen, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Erbscheinsanträge zu unserem notariellen Tätigkeitsbereich wie die Gründung von Kapitalgesellschaften.